Grundbuch
Das Grundbuch besteht aus dem Bestandsverzeichnis und drei Rubriken, auch Abteilungen genannt. Sie geben über das Grundstück (Bewirtschaftungsart, Größe, Lage), die Eigentumsverhältnisse und die auf dem Grundstück eingetragenen Belastungen (Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte, Verfügungsbeschränkungen) und Grundpfandrechte Auskunft. In der dritten Abteilung werden Hypotheken und Grundschulden eingetragen.



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