Ein Grundstück ist ein bestimmter Teil der Erdoberfläche, der durch amtliche Vermessung räumlich exakt abgegrenzt wird. Es kann sich sowohl um ein bebautes als auch um ein unbebautes Grundstück handeln. Durch den Eintrag im Grundbuch wird der Eigentümer individualisiert. Mit dem Recht des Eigentums erwirbt er das umfassende Herrschaftsrecht und das beschränkt dingliche Recht, welches das Herrschaftsrecht des Eigentümers ausschließen kann. Dazu zählen Erwerbs-, Nutzungs, Sicherungs- und Verwertungsrechte.