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GA Krackau
Anmeldungsdatum: 21.09.2006 Beiträge: 13 Wohnort: Chemnitz
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Verfasst am: 26.11.2007, 17:41 Titel: Zeichnungssumme über 40.000€ |
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Hallo zusammen!
Bei der Berechnung wird ausgesagt, dass wenn die Zeichnungssumme über 40 ist, sind 2 Vertragspartner erforderlich. Wie geht das in der Praxis?
Im übrigen wäre es für Interessenten hilfreich, wenn das Berechnungsmodul auch mal mit MZ 3 und 4 rechnen würde. Die Eiführung ist 5 Monate her.
Grüße GA Krackau |
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Christian Dubanowski
Anmeldungsdatum: 30.05.2006 Beiträge: 149 Wohnort: Kassel
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Verfasst am: 27.11.2007, 17:48 Titel: |
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Hallo,
hinsichtlich der Berechnung der neuen Tarife haben Sie meine volle Unterstützung.
Es sind zwei Verträge = zwei Vertragspartner notwendig. Hierbei sind die Mindestzeichnungssummen (10.000,- €) zu beachten. Beispiel: Benötigte Zeichnungssumme: 46.000,- €. Ein Vertrag über 10.000,- €, der zweite Vertrag über 36.000,- € oder 23.000,-/23.000,- oder andere Größen, wobei der kleinere Vertrag über 10.000,- € betragen muss.
Schöne Grüße aus Kassel |
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GA Krackau
Anmeldungsdatum: 21.09.2006 Beiträge: 13 Wohnort: Chemnitz
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Verfasst am: 27.11.2007, 18:05 Titel: |
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Hallo Herr Dubanowski, danke für Ihre schnelle Antwort.
Aber wie geht das in meinem sich anbahnenden Fall. Ein Selbständiger möchte sein Haus mit Grund und einer Restschuld an Geno verkaufen, um wieder lquide Mittel zu erhalten Schätzwert so um die 250 Tsd. €.
Er lebt mit einer LAG (Lebensabschnittgefährtin) dort und will sie nicht mit reinziehen... (falls Sie wieder geht...). Wer ist nun der Zweite??? Kann er zwei Verträge zeichnen?
Mit besten Grüßen GA Krackau |
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Christian Dubanowski
Anmeldungsdatum: 30.05.2006 Beiträge: 149 Wohnort: Kassel
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Verfasst am: 28.11.2007, 14:10 Titel: |
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Hallo,
zwei Verträge, zwei unterschiedliche Personen. Oder die Wartezeit wird verlängert, so dass ein Vertrag passt. Auf der anderen Seite, lassen sich solche Dinge vertraglich regeln. Da bleibt nur der Gang zu einem Anwalt übrig.
Schöne Grüße aus Kassel |
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