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peter
Anmeldungsdatum: 30.03.2006 Beiträge: 6
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Verfasst am: 08.11.2006, 17:40 Titel: Mietkauf Fertighaus |
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Hallo,
ich habe Ihr neues Angebot mit diesem Genohaus gesehen, das ist doch ein Fertighaus oder? Von Welchem Anbieter stammen diese Fertighäuser, kann man auch ein Fertighaus was man bei einem anderen Anbieter gesehen hat per Mietkauf bauen lassen?
bis dann Peter |
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Christian Dubanowski
Anmeldungsdatum: 30.05.2006 Beiträge: 149 Wohnort: Kassel
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Verfasst am: 09.11.2006, 12:04 Titel: |
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Hallo Peter,
es handelt sich um schlüsselfertige Häuser in massiver Bauweise. Bei den abgebildeten GenoHäusern handelt es sich um Häuser von Heinz von Heiden.
Selbstverständlich können auch Häuser anderer Anbieter erworben werden, sofern dieser bestimmte Anforderungen erfüllen. Es sind die gleichen Anforderungen, die die Banken auch stellen. Letztendlich muss die Qualität auch stimmen.
Grüße aus Kassel
www.eigentumundmiete.de |
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Christian
Anmeldungsdatum: 25.12.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 25.12.2006, 19:41 Titel: |
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Hallo,
habe einige Fragen
1)Interessiere mich für ein Bungalow. Heinz von Heiden bietet 4 Typen an, welcher Typ entspricht denn dem GenoHaus Nr. 2?
2) Besitze bereits ein voll erschlossenes Baugrundstück. Somit müsste ich nur das Haus über den Mietkauf "finanzieren". Als monatliche Maximalbelastung habe ich mir so an die 600.- € inklusive allem vorgestellt. Eigenkapital 20.000 € . Konnte leider nirgends finden, was das Genohaus 2 komplett kostet bzw. welche Summe wäre mit Eigenkapital 20000.- und einer maximalen Monatsrate inkl. Spar-Zins von 600.- € möglich?
3)Weiterhin, muß das Haus GENAU SO gebaut werden oder gibt es Möglichkeiten der Umgestaltungen? Wie sieht es mit einer Garage aus?
4)Muss ich jeden Tag aufm Bau vorbeischauen, damit keine Mängel entstehen, die später irreparabel sind oder wer steht dafür gerade? Oder findet erst am Schluß seitens Genotrade eine Abnahme statt und dann wird angefangen zu flicken? :/ .
Fragen über Fragen, die mir Herr Dubanowski hoffentlich beantworten kann
grüße Christian |
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Christian Dubanowski
Anmeldungsdatum: 30.05.2006 Beiträge: 149 Wohnort: Kassel
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Verfasst am: 26.12.2006, 13:04 Titel: |
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Hallo Peter,
drei Dinge fallen mir auf:
1) Sie scheinen sich mit der schuldenfreien Eigenheimrealisierung der Genotec eG beschäftigt zu haben (gezielt gestellte Fragen)!
2) Ihre Beschäftigung (u.a. mit den Gesch. Bedingungen und der Satzung) war nicht so tiefgrundig, denn sonst hätten Sie die Frage, ich zitiere:
3) Zitatanfang: "... Oder findet erst am Schluß seitens Genotrade eine Abnahme statt und dann wird angefangen zu flicken? :/ ." Zitatende, nicht in dieser Art gestellt. Es sei denn, es ist mal wieder ein Versuch Unsicherheit bei den Lesern und Interessenten für das Genotec-Konzept zu bringen.
Zu Ihren Fragen:
zu 1)
Auf der www.eigenheim-mietkauf.de Seite finden Sie unter dem Button "MIETKAUFFORUM" den Button "ALLE GENOHÄUSER". Es gibt z.Z. 12 Haustyp-Angebote. Dort finden Sie auch das Genohaus Nr. 2. Es handelt sich um ein Bungalow.
Von diesen zwölf Haustypen können z.Z. drei (Typ 1; Typ 4; Typ 6) an zwölf verschiedenen Orten sofortrealisiert werden. Ein entsprechendes Grundstück ist vorhanden, die komplette Kalkulation ist erfolgt (einschl. einer Einbauküche) usw. Ist ein Interessent mit den örtlichen Gegebenheiten einverstanden, ist er in der Lage die mtl. Investition zu tragen und besitzt er 10,2% des Investitionsvolumens an eigenen Mitteln, so kann er:
- ohne Bank
- ohne Schulden
- ohne Risiko
- u.v.m. realisieren.
zu 2)
Da Sie von einer Monatsrate iHv max. 600,- Euro sprechen, errechnet sich daraus die max. Investitionssumme (die alle anfallenden Kosten enthält) iHv 118.032,78 Euro. Von diesem Betrag ausgehend, errechnet sich Ihr Kapitalbedarf: Geno-Einlage: 10.328,- Euro zzgl. Abschlussgebühr: 1.653,- Euro.
Da Sie über ein erschlossenes Grundstück verfügen, beinhaltet diese Investitionssumme den Baukörper einschl. aller sonstigen Nebenkosten.
zu 3)
Selbstverständlich sind Änderungen möglich. Beachten Sie aber, dass Änderungen bzw. Erweiterungen die Bausumme (=Investitionssumme) verändern und somit auch die mtl. Investition.
zu4)
Bauherr ist die Genotec eG nicht der Kunde. Der Kunde ist MIETER (was hat also ein Mieter auf der Baustelle zu suchen?) dieses Objektes. Somit ist die Genotec eG in der Pflicht (so wie es ein vernünftiger Bauherr auch wäre), dafür zu sorgen, dass das Objekt einwandfrei gebaut wird. Hier geschieht das durch eine lfd. Betreuung durch entsprechende regionale TÜV- und DEKRA-Gutachter (die von der Genotec eG beauftragt werden), wie auch die Endabnahme. Sollte dennoch "Flickschusterei" notwendig sein, so greift die Gewährleistung ein. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche die Genotec eG ganz andere Kaliber gegenüber dem Bauträger auffahren kann, als das ein sonstiger Bauherr jemals könnte, wenn er doch schon nicht längst Pleite sei, oder?
Letztendlich sind Sie Mieter. Also, sollte es durchregnen, durch die Fenster und Türen ziehen "wie Hechtsuppe", usw., Sie ziehen einfach aus. Und da das deutsche Genossenschaftgesetz Ihre Einlage absichert, Sie kündigen diese und lassen Sie sie sich auszahlen. Welche Verluste haben Sie erlitten? KEINE!!!
Jetzt stellen Sie sich aber mal vor, Sie sind der Bauherr. Sie haben hohe Schulden. Sie wollen oder müßen gar ausziehen (weil, es durchregnet und durchzieht "wie Hechtsuppe", usw.). Entläßt die Bank Sie dann aus der Pflicht? Mir ist kein Fall bekannt.
Ich denke, Ihre Fragen sind beantwortet. Gerne stehe ich Ihnen für eine weitere "Befragung" zur Verfügung. Nur sollte diese im persönlichen Gespräch (gewisse Dinge lassen sich aber auch telefonisch: 0160-5162424 beantworten) stattfinden.
Schöne Grüße aus Kassel
Christian Dubanowski
www.eigentumundmiete.de |
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Christian
Anmeldungsdatum: 25.12.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 27.12.2006, 17:44 Titel: |
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| Christian Dubanowski hat Folgendes geschrieben: |
Letztendlich sind Sie Mieter. Also, sollte es durchregnen, durch die Fenster und Türen ziehen "wie Hechtsuppe", usw., Sie ziehen einfach aus.
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Das dürfte in meinem Fall schwierig sein, da das Haus auf meinem Grundstück steht und dann? Aber mal vom worst case abgesehen, bedanke ich mich schon mal für ihre Antworten. Weiterhin, könnte ich auch direkt zu Heinz von Heiden gehen, mir ein Haus konfigurieren und die Genotec braucht nur noch zustimmen oder? |
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Christian Dubanowski
Anmeldungsdatum: 30.05.2006 Beiträge: 149 Wohnort: Kassel
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Verfasst am: 27.12.2006, 18:55 Titel: |
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Hallo Christian,
das Grundstück veräussern Sie, bevor die Baumassnahmen beginnen, an den Bauträger. Sie sind also zum Zeitpunkt eines evtl. Auszuges kein Eigentümer des Grundstückes mehr. Eine Alternative wäre hier die Erbpacht. Das ist Verhandlungssache.
Geno-Häuser gibt es nur über Genotec eG bzw. Genotrade eK. Der Ablauf ist wie folgt: Sie besprechen mit einem Geno-Berater (z.B. mit mir) die Einzelheiten des Genovertrages. Parallel werden Sie an Heinz von Heiden "übergeben". Stehen hier die Details (u.a. die Grundstücksangelegenheit) und somit die endgültige Investitionssumme fest, kann Ihr schuldenfreies Eigenheimkonzept beginnen.
Selbstverständlich können Sie sich direkt an HvH wenden. Sie werden dort aber an die Genotrade verwiesen. Sie können sich also den Umweg sparen.
Für den Fall, dass wir in diesem Jahr miteinander nicht mehr kommunizieren sollten, wünsche ich Ihnen einen gelungenen Rutsch ins Neue Jahr.
Schöne Grüße aus Kassel |
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