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Geld für Solar-, Biomasse- und Pelletanlagen

Neue Förderichtlinien für hessische Eigenheimbesitzer

Viel Neues tut sich bei der Hessischen Energiespar-Aktion. Die Initiative der Landesregierung hat kürzlich ihre Richtlinien zur Förderung erneuerbarer Energien geändert.

Danach erhalten Hausbesitzer, die an ihren Immobilien Solaranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung anbringen wollen, einen Zuschuss von 70 Euro pro Quadratmeter Kollektorenfläche.
Soll die Sonnenenergie nur zu Warmwasserbereitung genutzt werden, gibt es immerhin noch 40 Euro pro Quadratmeter.

Dazu müssen die Kollektoren DIN-EN-12975-geprüft und zusätzlich das Prüfzeichen Solar Keymark tragen.

Allerdings werden bei neuen Anträgen nur Kollektoren bis zu einer Gesamtfläche von 40 Quadratmetern gefördert.
Denn größere Anlagen sollen künftig noch höher über das KfW-Programm Erneuerbare Energien bezuschusst werden. Dieses soll starten, sobald die entsprechende Genehmigung durch die EU-Kommission vorliegt.

Auch für den Einbau von Biomassekesseln, Holzpelletkesseln und Pelletöfen gibt es Geld von der Hessischen Energiespar-Aktion.
Dabei muss der Wirkungsgrad von Biomasse-Anlagen bis 1000 Kilowattstunden mindestens 90 Prozent betragen.
Der Fördersatz liegt hier bei 24 Euro pro Kilowattstunde und beträgt mindestens 1000 Euro.
Hackschnitzelkessel und Scheitholzvergaserkessel werden pauschal mit 500 bzw. 700 Euro bezuschusst.

Förderfähig sind alle bereits installierten Anlagen, deren Bau frühestens Mitte Oktober letzten Jahres begonnen hat. Spätestens sechs Monate nach deren Fertigstellung, ist hierzu  ein entsprechender Antrag einzureichen.

Weitere Infos: www.energiesparaktion.de

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