Laut Wohnbaugesetz ist ein Eigenheim ein im Eigentum einer natürlichen Person stehendes Grundstück mit einem Wohngebäude, das einer natürlichen Person gehört und nicht mehr als zwei Wohnungen enthält. Davon ist eine Wohnung zum Bewohnen durch den Eigentümer oder seine Angehörigen bestimmt. Wohingegen ein Einfamilienhaus nicht immer Wohneigentum sein muss, sondern auch gemietet sein kann, und somit Eigentum einer anderen Person ist.